Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 8 Gewährleistung

  1. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

  2. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt ohne den Mangel zu beheben, so steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.

  3. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.

  4. Die Einhaltung von Bau- und Sicherheitsvorschriften aller Art (VDE, TüV, Berufsgenossenschaften usw.) unterlegen dem Käufer.

  5. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern.

  6. Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehenden Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung gefügt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo-Forderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt, erst die Einlösung als Tilgung. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufe, den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen, in der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unter Übersendung eines Pfändungs-Protokolls schriftlich zu benachrichtigen.

  2. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteig.


§ 10 Zollgutlieferungen

Für Zollgutlieferungen darf der Besteller nur solche Empfänger oder Lieferadressen abgeben, die von einem zuständigen Zollamt als "zugelassene Zollgutempfänger" (intern. Speditionen, Inhaber von Zolllagern, Freihafen) geführt werden. Für unrichtige und unvoll-ständige Angaben trägt alleine der Besteller die volle Haftung gegenüber allen in- und ausländischen Zollbehörden. Wir sind berechtigt, an uns herangetragene Forderungen in Form von Zollabgaben, Bußgeldern, Strafen usw. sowie eigener Kosten wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben von zugelassenen Zollgutempfängern oder wegen Fehlbehandlung von Zollgut dem Käuferin Rechnung zu stellen.

§ 11 Ausfuhrbestimmungen

Der Kaufgegenstand unterliegt in der Regel Ausfuhrbeschränkungen, sowohl der BRD als auch des jeweiligen Herstellerlandes. Die Überwachung unterliegt in der BRD dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Postfach 5171, Frankfurter Straße, 6236 Eschborn, Tel.: 06196/4041, und in den USA dem Department of Commerce Washington D.C. Ist eine Ausfuhr des Kaufgegenstandes durch den Käufer vorgesehen, so sind vor diesem die notwendigen Genehmigungen sowohl beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als auch bei der zuständigen Landesbehörde des Herstellerlandes zu beantragen und die Ausfuhr erst nach Erhalt derselben vorzunehmen. Die Notwendigkeit für eine Ausfuhrgenehmigung bei einem geplanten Export ist auf der Ausfuhrliste, jeweils neueste Fassung u.a.. erschienen im Kohler Verlag (Minden) zu ersehen. Die Ausfuhrlistennummer zu dem Kaufgegenstand geben wir auf Anfrage bekannt. Ist eine Ausfuhr vorhergesehen, so ist der Käufer verpflichtet, die Ausfuhrlistennummer beim Verkäufer nachzufragen, andernfalls der Verkäufer jegliche Verantwortung ablehnt für den Fall einer unrichtigen Beurteilung seitens des Käufers über die Notwendigkeit der Vorlage einer gültigen Ausfuhrgenehmigung bei einem Export ins Ausland.

§ 12 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die RGR Technologie M. Rühle haftet nicht für Schäden insbesondere nicht für unmittelbare oder mittelbare Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, System- oder Produktionsausfälle, die durch die Nutzung dieser Internetseiten oder das Herunterladen von Daten entstehen. Liegt bei einem entstandenen Schaden durch die Nutzung der Internetseiten oder das Herunterladen von Daten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor, gilt der Haftungsausschluss nicht.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einem seiner Erfüllungshilfen. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer, wenn der Schaden für den Käufer alsbald erkennbar ist.

§ 13 Erfüllungsort Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen), sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann ist, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers oder nach Wahl des Verkäufers ein vom Verkäufer angerufenes Gericht im Lande des Käufers, falls dieser seinen Sitz im Ausland hat.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart auch soweit ein ausländischer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist unter Ausschluss des Haager Kaufrechts.

§ 14 Teilwirksamkeit

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darüber, dass eine ihr am nächsten kommende wirksame Regelung als vereinbart gilt und dass vorstehende Bedingungen im Übrigen unverändert bleiben.




RGR Technologie, Martin Rühle, Gewerbering 1, 76351 Linkenheim-Hochstetten, Deutschland
, Ust-IdNr.:DE143560149